Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts sowie eventuelle Rücktransporte, die sonst selbst bezahlt werden müssten.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr gilt, greift die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten unter einem Jahr.
Diese Versicherung deckt Stornogebühren des Reiseveranstalters, die bei einer eigenen Stornierung oder bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit anfallen, die zur Absage der gebuchten Reise führen.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Willkürliche Abbrüche sind nicht abgedeckt.
Diese Versicherung hilft bei Schäden an Personen oder Eigentum, die während eines Unfalls im Urlaub entstehen, und übernimmt die entstandenen Kosten.
Für schwere Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub auftreten, deckt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten.
Die Reisegepäckversicherung übernimmt die Kosten bei Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks bis zu einer festgelegten Summe.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz, übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-, Schadenersatz- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Hilfe an, wie die Beschaffung von Informationen, Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und weitere Unterstützung.
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